Hausverwaltung
Möllmann
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Sie suchen eine Hausverwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft?
Wir, das Familienunternehmen Hausverwaltung Möllmann aus
Voerde, bietet Ihnen seit vielen Jahren eine zuverlässige, kompetente und
vertrauenswürdige Verwaltung Ihrer Immobilie an!
Unser Wirkungsbereich liegt hauptsächlich im Bereich der Städte
Voerde, Dinslaken und Wesel. Durch die Nähe der Objekte zu unserem Betrieb ist
es uns möglich, den persönlichen Kontakt zu den Verwaltungsbeiräten und den
Miteigentümern zu pflegen und für eine ordnungsgemäße Verwaltung Ihrer
Immobilie zu sorgen.
Ihre WEG benötigt eine Rechtsauskunft?
Durch unsere jahrelange und sehr gute Zusammenarbeit mit
einem Fachanwalt für Eigentumsrecht, können wir kurzfristig Ihre rechtlichen
Fragen klären.
Des Weiteren ist es möglich, in unseren Büroräumen
Eigentümerversammlungen durchgeführt. Ausreichend Parkplätze stehen vor und in
unmittelbarer Nähe zum Büro zur Verfügung.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Verwaltung Ihrer WEG
geweckt haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir erstellen Ihnen, nach einer mit Ihnen vorab vereinbarten
Ortsbesichtigung, kostenlos und ganz individuell für Ihre WEG ein passendes
Angebot.
Unser Angebot bei einer WEG-VErwaltung


- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans.
- Einberufung und Durchführung der jährlichen und ggf. einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten.
- Teilnahme an Beiratssitzungen, wenn dies gewünscht wird.
- Protokollierung der WEG-Versammlung einschließlich Führung des Beschlussbuches.
- Zeitnaher Versand des von den Beiräten gegengezeichneten Protokolls an alle Wohnungseigentümer.
- Zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse.
- Erhebung und Einzug von Sonderumlagen im Bedarfsfall.
- Einholung von Angeboten und Erteilung von Aufträgen gemäß Beschluss der WEG (enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Fachfirmen ist möglich)
- Sofortige Einleitung von Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln und Missständen gemäß der auf das jeweilige Objekt bezogenen Regelung im Verwaltervertrag.
- Vergabe von Aufträgen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
- Verwaltung von sonstigen Verträgen der Eigentümergemeinschaft.
- Verwaltung der Gebäude- und Haftpflichtversicherung.
- Umsetzung von behördlichen Auflagen.
- Regelmäßige Buchungen Ihrer Haus- und Rücklagenkonten.
- Annahme von rückständigen Haus- und Instandhaltungszahlungen.
- Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen.